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Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tussauds Heide-Metropole GmbH

- für Pauschalreisen (Ziff. A) oder

- Hotelbeherbergungen mit oder ohne Veranstaltungen im Hotel (Ziff. B) oder

Diese drei verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tussauds Heide-Metropole GmbH, Heide Park 1, 29614 Soltau (im Folgenden: „THM“) gelten für Pauschalreisen (Ziff. A), Hotelbeherbergungen mit oder ohne Veranstaltungen im Hotel (Ziff. B). Im jeweiligen Vertrag ist geregelt, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Beispiel: Schließt der Kunde einen Pauschalreisevertrag mit THM, gelten ausschließlich die Regelungen unter Ziff. A „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen“; die Regelungen unter Ziff. B finden in diesem Fall keine Anwendung.

Erweiterung AGB – 13.05.2020

Ab dem 13.05.2020 werden die unten genannten AGB durch die nachfolgende Covid-19 Klausel erweitert.

a)      Sicherheitsmaßnahmen
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie haben wir bei jeder unserer Attraktionen spezifische Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Personen zu gewährleisten, die unsere Attraktionen besuchen.

 Eine vollständige Liste der Sicherheitsmaßnahmen, die bei unserer Attraktion ergriffen werden, finden Sie auf der Website. 

b)     Besucheranforderungen
Die Sicherheitsmaßnahmen, die als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie ergriffen wurden, sollen die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste gewährleisten, die unsere Attraktion besuchen. Es liegt im Interesse aller Gäste und Mitarbeiter unserer Attraktion, die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und zu befolgen. Sollte eine Person diese Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, von dieser Person zu verlangen, dass sie die Attraktion gemäß diesen Geschäftsbedingungen verlässt. 

c)      Risikoübernahme
Die Sicherheitsmaßnahmen, die bereits eingeführt wurden und noch werden, sollen das Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus minimieren. Dieses Risiko kann jedoch nicht vollständig beseitigt werden. Daher erkennt jeder, der unsere Attraktionen besucht, an, dass er dies auf eigenes Risiko tut.

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 THM (im Folgenden „THM“) bietet den Abschluss von Pauschalreiseverträgen an.

1.2 Buchungen können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder im elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere im Internet über www.heide-park.de) erfolgen.

1.3 Für sämtliche unter Ziff. 1.2 genannten Buchungswege gilt:

1.3.1 Die vorvertraglichen Informationen gem. § 651d BGB über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Entschädigungs-/Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5, 7 EGBGB) werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, THM und der Kunde haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart1.3.2 Dem Kunden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten nur dann zur Last, wenn er über diese vor Abgabe seiner Vertragserklärung gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 3 des EGBGB informiert worden ist.

1.3.3 Grundlage sind die Reiseausschreibung und die weiteren Informationen von THM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.3.4 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.

1.3.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von THM vor, an das THM für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen THM-Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der o. g. Frist gegenüber THM die Annahme erklärt.

1.3.6 Der Kunde benachrichtigt THM umgehend, wenn er die Reisebestätigung nicht vollständig erhalten hat.

1.4 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen, gilt:

1.4.1 THM macht dem Kunden nach dessen Anfrage mit den o. g. Kommunikationsmitteln ein Angebot und bietet somit dem Kunden verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an.

1.4.2 Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch den Kunden in Form der Buchung zustande. Dem Kunden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags („Reisebestätigung“) durch THM zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat Anspruch auf eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags in Papierform, wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden erfolgte oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte; wenn der Kunde zustimmt, kann für die Abschrift oder die Bestätigung des Vertrags auch ein anderer dauerhafter Datenträger verwendet werden.

1.5 Für Buchungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgen, gilt:

1.5.1 Der Kunde kann aus der Reisebeschreibung und den weiteren Informationen von THM für die jeweilige Reise auswählen.

1.5.2 Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bietet der Kunde THM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Vor Abschicken dieser Buchung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ja, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, akzeptiert und dadurch in seine Buchung aufgenommen hat.

1.5.3 THM schickt daraufhin dem Kunden unverzüglich eine Reisebestätigung  per E-Mail zu; der Vertrag kommt erst durch die Abgabe dieser Reisebestätigung durch THM zustande. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird der Vertragstext (bestehend aus Buchung, AGB und Reisebestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. 

1.6 Nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1 Für sämtliche unter Ziff. 1.2 genannte Buchungswege gilt:

2.1.1 Die auf den Reisepreis zu leistenden Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein einer deutschen Versicherungsgesellschaft  erhält der Kunde mit der Reisebestätigung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise.

2.1.2 THM akzeptiert die folgenden Zahlungsarten:
• Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde kann mit VISA, Mastercard oder American Express Card bezahlen.

• Sofort-Überweisung: Direktüberweisung kann ausschließlich von deutschen Bankkonten genutzt werden. Die Belastung des Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.
• Paypal: Die Belastung des jeweiligen Paypal Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.
 

2.1.3 THM ist nicht für die Kosten verantwortlich, welche bei Zahlungen mit Kredit- oder Maestro-Karten oder bei Überweisungen aus dem Ausland entstehen.

2.1.4 Die für die Reiseleistungen angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Sonderaktionen ist die Ermäßigung beim angegebenen Endpreis bereits berücksichtigt.

2.1.5 Alle Zahlungen und Überweisungen sind in Euro zu entrichten.

2.1.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann THM vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. In Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann THM als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 6 verlangen. 

2.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgen, gilt - mit Ausnahme für als „Sonderaktion“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnete Buchungen -:

2.2.1 Der Kunde erhält mit der Reisebeschreibung (per E-Mail oder Brief) einen Link, über den er mittels der unter Ziff. 2.1.2 genannten Bezahlarten den Gesamtpreis zahlen kann.

2.2.2 Der Reisepreis ist spätestens 10 Tage vor Anreise zu zahlen.

2.3 Für Buchungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgen und/oder die als „Sonderaktionen“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnet sind, gilt:

Der Gesamtpreis ist sofort mit Vertragsabschluss fällig und mittels der in Ziff. 2.1.2 genannten Bezahlarten zu zahlen. 

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von THM im Internet/auf Flyern und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von THM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 THM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls kann THM dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn THM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von THM über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 

5. Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1 Die Regelungen in Ziff. 5 gelten nicht für als „Sonderaktionen“ oder „Deals oder „Early-Bird-Tickets“. Diese Aktionen können nicht umgebucht werden. Dies gilt aber nicht für Umbuchungen, die darauf beruhen, dass THM dem Kunden unzutreffende vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB übermittelt hat; in diesem Fall entsteht keine Umbuchungsgebühr. 

5.2 Änderungen von Buchungen können unter der Voraussetzung, dass die gewünschte Leistung verfügbar ist, gebührenfrei bis 21 Tage vor dem Anreisetag vorgenommen werden. Für später eingehende Änderungswünsche berechnet THM im Falle der Verfügbarkeit eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 35,00 (fünfunddreißig). Ziff. 5.1 S. 2 gilt entsprechend. 

5.3 Umbuchungen sind bis zu 3 Tage vor Reisebeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises erhoben. 

5.4 Für Umbuchungen, die unmittelbar am Tag der Buchung vorgenommen werden, wird keine Gebühr erhoben. 

5.5 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von THM akzeptierten geänderten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Kunden berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung ergebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. THM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber THM als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird zu Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert THM den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. THM kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.  

6.3 THM berechnet die angemessene Entschädigung nach den nachfolgenden Pauschalen, die den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt:
• Bis 21 Tage vor Reisebeginn pauschal 35,00 € je Buchung
• 20 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
• 9 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 65% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
• Ab 3 Tagen vor Reisebeginn: 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
• Bei Nichterscheinen („No Show“): 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung des Kunden. 

6.4 THM ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. 

6.5 Abweichend von Ziff. 6.2 S. 2 kann THM keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.6 Dem Kunden steht das Recht zu, THM nachzuweisen, dass infolge des Rücktritts oder dem Nichtantritt der Reise gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
6.7 Im Falle eines Rücktritts kann THM vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, sofern THM nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind In diesem Fall wird THM die geforderte Entschädigung konkret beziffern und belegen.
6.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt. 

6.9 Für Buchungen, die die als „Sonderaktionen“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnet sind, gilt:

Bei Absagen behält sich THM vor, 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen zu berechnen. 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder wegen anderer zwingender Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. THM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Kündigung durch THM

THM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch THM vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. THM behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. THM muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. 

9. Gewährleistung / Mitwirkung

9.1 Sollte eine Leistung von THM nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen. THM kann die Abhilfe dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. THM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Gast schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet THM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, THM erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von THM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet THM den auf die Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von THM ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft verursacht wurden, auf den dreifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
10.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet THM bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


11.2 Der Reisende ist verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber THM anzuzeigen. Die Anzeige kann telefonisch unter +49 (0) 1806/ 91 91 01 (0,20 €/ Anruf a.d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/ Anruf), per Fax an +49 (0) 1805/ 54 58 01 (0,14 €/ Min. a.d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/ Min.) oder per Mail an besucherservice@heide-park.de erfolgen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die in § 651i Abs. (3) BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.

14. Gerichtsstand
Für Klagen von THM gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von THM maßgebend.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Für Buchungen im elektronischen Rechtsverkehr gilt:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter dem http://ec.europa.eu/consumers/odr finden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist THM nicht verpflichtet und nicht bereit.

 B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelbeherbergungen mit oder ohne Veranstaltungen im Hotel

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von eingerichteten Zimmern zur Hotelbehebergung und zzgl. - soweit vereinbart - für Veranstaltungen im Hotel sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von THM.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von THM, wobei § 540 Abs. 1 Satz 1 BGB Anwendung findet, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch THM zustande. THM wird die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind THM und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er THM gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelbeherbergungsvertrag, sofern THM eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen THM verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungskürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von THM beruhen.

3. Bezahlung

3.1 Für alle Buchungswege gilt:

3.1.1 THM akzeptiert die folgenden Zahlungsarten:
• Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde kann mit VISA, Mastercard oder American Express Card bezahlen.

• Sofort-Überweisung: Direktüberweisung kann ausschließlich von deutschen Bankkonten genutzt werden. Die Belastung des Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.
• Paypal: Die Belastung des jeweiligen Paypal Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.

3.1.2 THM ist nicht für die Kosten verantwortlich, welche bei Zahlungen mit Kredit- oder Maestro-Karten oder bei Überweisungen aus dem Ausland entstehen.

3.1.3 Die für die Beherbergungsleistungen angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Sonderaktionen ist die Ermäßigung beim angegebenen Endpreis bereits berücksichtigt.

3.1.4 Alle Zahlungen und Überweisungen sind in Euro zu entrichten.

3.1.5 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann THM vom Hotelbeherbergungsvertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel vorliegt. In Falle des Rücktritts vom Hotelbeherbergungsvertrag kann THM als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 6 verlangen.

3.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen, gilt - mit Ausnahme für als „Sonderaktion“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnete Buchungen-:

3.2.1 Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Brief) einen Link, über den er mittels der unter Ziff. 3.1.1 genannten Bezahlarten den Gesamtpreis zahlen kann.

3.2.2 Der Gesamtpreis ist spätestens 10 Tage vor Anreise zu zahlen.

3.3 Für Buchungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgen und/oder die als „Sonderaktionen“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnet sind, gilt:

Der Gesamtpreis ist sofort mit Vertragsabschluss fällig und mittels der in Ziff. 3.1.1 genannten Bezahlarten zu zahlen. 

4. Leistungen, Preise

4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist THM verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Mieteinheit aufzunehmen, als im Beherbergungsvertrag vorab vereinbart wurde. Bei Verletzung dieser Regelung ist THM berechtigt, den Beherbergungsvertrag aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von THM zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von THM an Dritte.

4.4 Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluss der volle Rechnungsbetrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist THM zu sofortigem Rücktritt berechtigt.

4.5 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der THM allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4.6 Die Preise können von THM ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von THM, der Aufenthaltstermin oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und THM dem zustimmt.

4.7 Rechnungen von THM ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. THM ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist THM berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteilig ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. THM bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.8 THM behält sich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen in zumutbarem Umfang zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

5. Umbuchungen und Ersatzpersonen
5.1 Die Regelungen in Ziff. 5 gelten nicht für als „Sonderaktionen“ oder „Deals oder „Early-Bird-Tickets“. 

5.2 Änderungen von Buchungen können unter der Voraussetzung, dass die gewünschte Leistung verfügbar ist, gebührenfrei bis 21 Tage vor dem Anreisetag vorgenommen werden. Für später eingehende Änderungswünsche berechnet THM im Falle der Verfügbarkeit eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 35,00 (fünfunddreißig).
5.3 Umbuchungen sind bis zu 3 Tage vor Reisebeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises erhoben.
5.4 Für Umbuchungen, die unmittelbar am Tag der Buchung vorgenommen werden, wird keine Gebühr erhoben.
5.5 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von THM akzeptierten geänderten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Kunden berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung ergebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.
5.6 Bis zum Vertragsbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Hotelbeherbergungsvertrag eintritt. THM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber THM als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Stornierung des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen von THM

6.1 Eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden des mit THM geschlossenen Vertrages kann jederzeit erfolgen. Stornierungen sollten aus Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Stornierungen können auch E-Mail an stornierungen@heide-park.de gerichtet werden. Erfolgt eine Stornierung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6.2 Storniert der Kunde den geschlossenen Vertrag oder erscheint er am Anreisetag nicht, so kann THM die vertraglich vereinbarte Vergütung unter einem pauschalierten Abzug für ersparte Aufwendungen verlangen.

Pro stornierter Buchung erhebt THM - sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart ist und sofern keine Gruppen mehr als 9 Zimmer buchen, vgl. Ziff. 6.3 - pauschaliert folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 21 Tage vor Anreisedatum pauschal 35,00 € je Buchung
  • 20 bis 10 Tage vor Anreisedatum: 50 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • 9 bis 4 Tage vor Anreisedatum: 65 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • Ab 3 Tagen vor Anreisedatum: 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • Bei Nichterscheinen („No Show“): 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen.

6.2.1 Für Buchungen, die die als „Sonderaktionen“ oder „Deals“ oder „Early-Bird-Tickets“ gekennzeichnet sind, gilt:Bei Absagen behält sich THM vor, 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen zu berechnen 

6.3 Für die Unterbringung von Gruppen mit mehr als 9 Zimmern gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  • Kostenfreie Stornierung:

10 bis 50 Zimmer pro Tag = bis zum 30. Tag vor Anreise

51 bis 100 Zimmer pro Tag = bis zum 90. Tag vor Anreise

 Ab 101 Zimmer pro Tag        = bis zum 120. Tag vor Anreise

  • 50% Stornokosten vom Gesamtbetrag:

10 bis 50 Zimmer pro Tag = vom 29. bis zum 15. Tag vor Anreise

51 bis 100 Zimmer pro Tag = vom 89. bis zum 45. Tag vor Anreise

 Ab 101 Zimmer pro Tag        = vom 119. bis zum 60. Tag vor Anreise

  • 90% Stornokosten vom Gesamtbetrag:

10 bis 50 Zimmer pro Tag = ab dem 14. Tag vor Anreise

51 bis 100 Zimmer pro Tag = ab dem 44. Tag vor Anreise

Ab 101 Zimmer pro Tag       = ab dem 59. Tag vor Anreise

bei Nichtanreisen / No Shows 

6.4 Bucht der Kunde neben der Hotelbeherbergung zusätzlich auch Veranstaltungen im Hotel gelten die nachfolgenden Bedingungen:

6.4.1 Stornierungen von Veranstaltungsleistungen (bis max. 29 Teilnehmer)

  • 50% Storno: 29. Tag bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 80% Storno: 14. Tag bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % Storno der Veranstaltungsleistung ab dem4. Tage vor Veranstaltungsbeginn

6.4.2 Stornierungen von Veranstaltungsleistungen (bis max. 59 Teilnehmer)

  • 50% Storno: 59. Tag bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 80% Storno: 29. Tag bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % Storno der Veranstaltungsleistung bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn

6.4.3 Stornierungen von Veranstaltungsleistungen (bis max. 89 Teilnehmer)

  • 50% Storno: 89. Tag bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 80% Storno: 44. Tag bis zum 12 Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % Storno der Veranstaltungsleistung bei Stornierung ab dem 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn

6.4.4 Stornierungen von Veranstaltungsleistungen (bei 90 Teilnehmern und mehr)

  • 50% Storno: 119. Tag bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 80% Storno: 59. Tag bis zum 15 Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % Storno der Veranstaltungsleistung bei Stornierung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn

6.4.5 Stornierungen von Übernachtungsleistungen zu Veranstaltungen (bis max. 50 Zimmer)

  • 50% Storno: 29. Tag bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 90% Storno: ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn

6.4.6 Stornierungen von Übernachtungsleistungen zu Veranstaltungen (bis max. 100 Zimmer)

  • 50% Storno: 89. Tag bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 90% Storno: ab dem 44. Tag vor Veranstaltungsbeginn

6.4.7 Stornierungen von Übernachtungsleistungen zu Veranstaltungen (ab 101 Zimmer und mehr)

  • 50% Storno: 119. Tag bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn
  • 90% Storno: ab dem 59. Tag vor Veranstaltungsbeginn

 

Maßgeblich für die Stornierungsregelungen gemäß Ziff. 6.3 und 6.4 ist jeweils die Zimmeranzahl pro Tag. Bei mehrtägigen Aufenthalten ist die Zimmeranzahl nicht kumulierbar.

6.5 Als maßgeblicher Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Stornierungserklärung des Kunden bei THM. Der Kunde ist im Zweifel für den Eingang nachweispflichtig. Dem Kunden steht es frei, THM nachzuweisen, dass aufgrund seiner Stornierung oder seinem Nichterscheinen („No Show“) gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der Pauschalierte entstanden ist. 

7. Rücktritt von THM

7.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist THM in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage THM auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2 Ferner ist THM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere von THM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • THM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von THM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von THM zuzurechnen ist (z. B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, etc.); 
  • Ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 vorliegt. 

In jedem Fall kann THM Schadenersatz in Höhe von 90%, auf Nachweis jedoch 100% des Rechnungsbetrages verlangen. Entsprechende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Bei berechtigtem Rücktritt von THM entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

8.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.3 Am Abreisetag sind die Zimmer von THM bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann THM aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für diese vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Gesamtpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

8.4 Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Kunden an der Mietsache entstehen, sind durch den Kunden zu ersetzen.

8.5 Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.

8.6 Das Rauchen im gesamten Hotel und in den Zimmern ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird eine zusätzliche pauschale Reinigungsgebühr erhoben. Einzelne Einrichtungen und Attraktionen, die aus Gründen höherer Gewalt bzw. aus Sicherheitsgründen nicht in Betrieb sind, werden an der jeweiligen Attraktion bekannt gegeben. 

9. Haftung von THM

9.1 Die THM haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn THM die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von THM beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von THM beruhen. Einer Pflichtverletzung der Tussauds Heide-Metropole GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von THM auftreten, wird THM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2 Für eingebrachte Sachen wird dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB gehaftet. Die Haftung von THM ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.

9.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Heide Park Resort Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Heide Park Resort Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet THM nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziff. 8.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

9.4 Die am Ort aushängende Parkordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.

9.5 Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.

9.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. THM übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziff. 8.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

10. Ergänzende Regelungen zu Veranstaltungen

Bucht der Kunde neben der Hotelbeherbergung zusätzlich die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Hotel nebst aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von THM bei THM, gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 10:

10.1 Änderungen der Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeiten

10.1.1 Änderungen in der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung (Teilnehmerzahl, Reduzierung der vertraglich unterzeichneten Leistungen) hat der Kunde THM schriftlich mitzuteilen; bei der Festbuchung einer Veranstaltung mit Hotelzimmern lässt der Kunde THM die Übernachtungsliste bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem E-Mail Weg zukommen. Eine finale und u.U. namentlich geänderte Übernachtungsliste erhält THM ohne Aufforderung sieben Werktage VOR Veranstaltungsbeginn, Änderungen sind klar ersichtlich zu markieren.

10.1.2 Sieben Werktage vor dem Stattfinden der Veranstaltung wird die Teilnehmerzahl zur Vorbereitung auf die Veranstaltung final abgestimmt. Etwaige Änderungen in der Teilnehmerzahl unterliegen den Stornierungsregelungen gem. Ziff. 4.4.

10.1.3 Kommen weniger Teilnehmer als vorher vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, garantierten Anzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

10.1.4 Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung von THM die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann THM zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, THM trifft ein Verschulden.

10.1.5 Der Kunde lässt THM, vertreten durch den Event-Coordinator, sämtliche Änderungen in Bezug auf die Veranstaltungsleistung und Übernachtungen auf dem E-Mail Weg zukommen.

10.1.6 Für mündlich angegebene Veranstaltungs- oder Teilnehmer-Änderungen wird keine Gewährleistung von THM übernommen. 

10.2 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen

bedürfen einer Vereinbarung mit THM. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

10.3. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

10.3.1 Soweit THM für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt THM

von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

10.3.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von THM bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit THM diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf THM

pauschal erfassen und berechnen.

10.3.3 Der Kunde ist mit Zustimmung von THM berechtigt, eigene Telefon-, Telefax - und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann THM eine Anschlussgebühr verlangen.

10.3.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von THM ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

10.3.5 Störungen an von THM zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit THM diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10.4 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.4.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. THM übernimmt für Verlust, Untergang oder

Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz von THM. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.4.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. THM ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist THM berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit THM abzustimmen.

10.4.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf THM die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann THM für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.  

10.5 Haftung des Kunden für Schäden

10.5.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.5.2 THM kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in

Form einer Kreditkartengarantie, verlangen. 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz von THM.

11.3 Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von THM, Heide Park 1, 29614 Soltau. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von THM, Heide Park 1, 29614 Soltau.

11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

12. Verbraucherstreitbeilegung

Für Buchungen im elektronischen Rechtsverkehr gilt:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter dem http://ec.europa.eu/consumers/odr finden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist THM nicht verpflichtet und nicht bereit.       

Stand 17. April 2020